Spätestens mit dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes in der Schweiz am 1. September 2023 müssen Datenschutzverantwortliche, Governance- und Compliance-Spezialisten sowie HR-Abteilungen in KMU und Grossunternehmen bereit sein: Jede Person hat dann das Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen über sie gespeichert hat, und diese löschen oder korrigieren zu lassen.
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